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Fortbildung

Im Folgenden haben wir angehenden Steuerberatern, Steuerfachgehilfen und all denjenigen, die sich für unseren Berufsstand interessieren, Informationen zur Berufsfortbildung zusammengetragen. 

Weitere Informationen zum Beruf des Steuerberaters finden Sie auch bei der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unter der Rubrik "Wie werde ich...?".

Bilanz­buch­halter/-in

Das Berufsbild weist den Bilanzbuchhalter als Experten für das betriebliche Rechnungswesen aus. 

Bilanzbuchhalter sind nicht nur gefragte Mitarbeiter im steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Beruf, sondern werden insbesondere auch von Unternehmen angesichts ihrer fundierten Kenntnisse im Bereich Buchführung, Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse umworben.

Die Tätigkeit des Bilanz­buch­halters

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ vom 29. März 1990 beschreibt in § 1 Abs. 2 das berufliche Tätigkeitsfeld eines Bilanzbuchhalters wie folgt:

  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens
  • Erstellen des Jahresabschlusses und Lageberichts nach Handelsrecht sowie der Steuerbilanz und Berichterstattung aus der Finanz- und Berichtsbuchhaltung
  • Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerks für die Planungs- und Kontrollentscheidungen.

Nach Aussage des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller gibt es bundesweit rund 75.000 Bilanzbuchhalter, etwa 20.000 sind haupt- oder nebenberuflich selbständig tätig.

Zulassungs­voraus­setzungen

Die Zulassung zur Bilanzbuchhalterprüfung setzt voraus:

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und anschließend eine mindestens

  •  dreijährige Berufspraxis oder
  •  eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlich sind, sie muss daher inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.

Insbesondere kommen demnach Tätigkeiten als Mitarbeiter steuerberatender oder wirtschaftsprüfender Berufe oder als kaufmännischer Angestellter im Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens in Betracht.

Steuer­fach­wirt/-in

Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in nach § 46 Abs. 1 BBiG können Steuerfachangestellte den Nachweis führen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.

Mit dem Erwerb der Qualifikation „Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin“ haben Steuerfachangestellte die Möglichkeit, verantwortungsvolle Aufgaben in der Steuerberaterpraxis zu übernehmen. 

So können sie z.B. den Schriftverkehr mit Mandanten und Finanzbehörden abwickeln oder anspruchsvolle Mandate selbständig bearbeiten. Sie können aber auch Führungsaufgaben als Bürovorsteher/in, als Leiter/in einer Mitarbeitergruppe oder als Ausbilder wahrnehmen.

Im Gegensatz zur bundesweit einheitlichen Bilanzbuchhalterprüfung liegt die Zuständigkeit für die Steuerfachwirtprüfung bei den jeweiligen Steuerberaterkammern.

Zuständig ist jeweils die Berufsvertretung, in deren Bezirk sich der Beschäftigungsort des Prüfungskandidaten befindet. Für die Kandidaten unserer Kanzlei ist dies die Steuerberaterkammer Nordbaden in Heidelberg.

Zulassungs­voraus­setzungen

Die Zulassung zum Steuerfachwirt setzt voraus:

(Auszug aus der Musterprüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der Bundessteuerberaterkammer vom 01.Oktober 1998)

Zulassungsvoraussetzungen gem. § 9:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen:

  1. wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellter/​Steuerfachangestellte“ abgelegt hat,
  2. wer nach Erfüllung der Voraussetzungen zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft nachweisen kann.

Steuer­berater/-in

Der Beruf des Steuerberaters/der Steuerberaterin stellt auf der einen Seite hohe Anforderungen, auf der anderen Seite ist er so interessant, abwechslungsreich und zukunftsorientiert wie kaum ein anderer Beruf.

Gestaltungsberatung, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen von Unternehmen oder internationales Steuerrecht sind Beispiele für mögliche Tätigkeitsfelder in diesem Berufszweig. 

Das Interesse an diesem Beruf zeigt sich nicht zuletzt in der hohen Teilnehmerzahl bei der Steuerberaterprüfung. So wurden im Jahr 2000 insgesamt 6162 Bewerber im gesamten Bundesgebiet zur Steuerberaterprüfung zugelassen. Gleichwohl lag die Durchfallquote bei 52,1 %.

Weitere Informationen zum Beruf des Steuerberaters finden Sie bei der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unter der Rubrik „Wie werde ich...“.